Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft als Alternative zur herkömmlichen GmbH

Die klassische GmbH ist in Deutschland vor allem aus einem Grund eine bevorzugte Unternehmensform: Die beteiligten Gesellschafter haften bei dieser Rechtsform nicht mit ihrem vollständigen Privatvermögen sondern lediglich mit dem Teil, den sie als Stammkapital in das Unternehmen eingelegt haben. Wenn in diesem Zusammenhang von Haftungsbeschränkung die Rede ist, dann geht es allerdings ausschließlich um die vertragliche Haftung. Eine Schadenersatzpflicht aufgrund von fahrlässigem Verhalten oder Ansprüche im Rahmen der Produkthaftung sind damit nicht gemeint. Wer dagegen als Einzelunternehmer oder als Personengesellschaft auftritt, der muss für Schulden seines Unternehmens mit seinen privaten Vermögenswerten aufkommen, wenn die Firma ihre Verpflichtungen nicht selber erfüllen kann. Als Gegenleistung für die Haftungsbeschränkung der GmbH sieht der Gesetzgeber die Einlage eines Stammkapitals in aktueller Höhe von 25.000 Euro vor. Vor allem dieses verpflichtende Merkmal bildet die Ursache dafür, dass eine GmbH vor allem für Jungunternehmer und Existenzgründer meist nicht in Frage kommt, da sie nicht über das nötige Kapital verfügen.

Mit der vergleichsweise jungen Rechtsform der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, auch UG (haftungsbeschränkt), Mini GmbH oder 1-Euro GmbH genannt, bietet der Gesetzgeber seit 2008 die Möglichkeit zur Gründung einer ebenfalls haftungsbeschränkten Unternehmensform, die sich bereits mit einem Stammkapital in Höhe von nur einem Euro gründen lässt. Beschlossen wurde dies am 1. November 2008 innerhalb des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). Durch diese Offensive sollte zum einen der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt und zum anderen eine Alternative zur beliebten britischen „Limited“ zur Verfügung gestellt werden. Rein formal betrachtet handelt es sich bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft um eine GmbH. Allerdings sorgen vereinfachte Gründungsformalitäten und -kosten, das geringe Startkapital und die Möglichkeit zur späteren Umwandlung in eine „echte GmbH“ vor allem für handfeste Vorteile gegenüber Existenzgründern.

Die Mini GmbH  oder 1-Euro GmbH

Die Mini GmbH lässt sich besonders einfach und unkompliziert gründen. Sie erlaubt die Beteiligung von mehr als nur einem Gesellschafter und lässt den Betreibern in Bezug auf das Namensrecht weitgehend freie Hand. Ihre Gründung ist ab einem Stammkapital in Höhe von nur einem Euro möglich und durch ein standardisiertes Gründungsverfahren per Musterprotokoll des Gesetzgebers ist die Gründung selber vergleichsweise preiswert. Allerdings gehen die Gesellschafter mit einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft auch Verpflichtungen ein, die sie im Vorfeld kennen und berücksichtigen sollten. So verpflichtet die Mini GmbH ihre Betreiber zur doppelten Buchführung und zur Bilanzerstellung und bedingt eine Rücklagenbildung in Höhe von 25 Prozent der jährlichen Überschüsse bis zum Erreichen einer Gesamtsumme in Höhe von 25.000 Euro. Um die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft in Bezug auf ihre Außenwirkung und ihre Seriosität als Rechtsform einschätzen zu können, ist es wohl noch zu früh. Man kann aber schon jetzt davon ausgehen, dass ihr Image ein wenig besser als das von Einzelunternehmen und Personengesellschaften und ein wenig schlechter als das der herkömmlichen GmbH sein wird.

Rechtsform der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft

Das bekannte Online-Magazin INTERNETHANDEL will den Existenzgründern und Jungunternehmern unter seinen Lesern die Rechtsform der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft näher bringen und liefert in der aktuellen Ausgabe (Nr. 101, März 2012) einen umfangreichen Artikel zu dem Thema. Hier erfährt man zunächst alles über Unternehmensformen, die junge Gründer in Frage kommen und wird anschließend detailliert in die Mini GmbH und ihre Eigenschaften eingeführt. Hierbei wird unter anderem behandelt, wie die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft konkret vor sich geht und mit welchen Kosten der Gründungsakt verbunden ist. Darüber hinaus werden die rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Pflichten der beteiligten Gesellschafter detailliert behandelt und erklärt. Der Artikel informiert weiterhin darüber, was es mit der Pflicht zur Rücklagenbildung auf sich hat und wie sich eine UG (haftungsbeschränkt) nachträglich in eine GmbH umwandeln lässt. Im Rahmen von zwei Kurzinterviews mit erfolgreichen Unternehmern erfährt der Leser, warum sich die Mini GmbH vor allem auch für Existenzgründer im Bereich Online-Handel anbietet.

Von Andreas

3 Gedanken zu „Mini GmbH und ihre Eigenschaften“
  1. Gibt es denn schon Erfahrungsberichte, wie die Kunden eine Mini GmbH akzeptieren oder ob die Kunden einer Mini GmbH es überhaupt mitbekommen das es eine Mini GmbH ist?

  2. Hey,

    ich betreibe meinen Blog http://best-of-deals.de mittlerweile als professionelles Projekt und habe ein Kleinunternehmen angemeldet. Ab wann lohnt es sich deiner Meinung nach, das Ganze als Mini GmbH laufen zu lassen? Dafür benötige ich sicher einen Steuerberater oder?

    Grüße

  3. Was mich bei der Mini GmbH stört ist, dass man da den gleichen Beitrag für die IHK zahlen muss, wie für die normale GmbH. Das ist natürlich für Existenzgründer sehr hinderlich.

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